Kompetenzstelle

Haushalte in Bremen und Bremerhaven, die wegen gestiegener Energiepreise mit der Sperrung der Strom-, Gas- oder Wasserzufuhr konfrontiert sind, können Zahlungen aus einem erweiterten Härtefallfonds in Anspruch nehmen.
  • Ihnen wurde eine Strom-, Wasser- oder Gassperre angedroht?
  • Ihnen wurde bereits Strom-, Wasser- oder die Heizung abgestellt?
  • Sie erhalten kein Bürgergeld, keine Sozialhilfe, keine Asylleistungen?
  • Sie leben in Bremen oder Bremerhaven?
  • Sie besitzen als Single oder Alleinerziehende:r weniger als 10.000,00 € Barvermögen?
  • Sie besitzen als Paar weniger als 20.000,00 € Barvermögen?
  • Sie besitzen als Familie weniger als 21.000,00 € Barvermögen?

 

Sollten Sie keine Transferleistung wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen erhalten und eine Sperrandrohung oder Sperrung bereits vorliegen, dann können Sie eine Kostenübernahme bei der Kompetenzstelle in der Verbraucherzentrale Bremen beantragen.

Die Kompetenzstelle hilft Ihnen dabei die Sperrandrohung aufzuheben oder die Sperrung zu vermeiden. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Antragsbogen und Unterlagen zu Ihren Energiekosten, Wohnkosten, Einkommen und Vermögen.

Hier können Sie sich den Antragsbogen mit Checkliste herunterladen.

Der Antrag ist unterschrieben einzureichen bei der:
Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen
oder
für Bremerhaven: Barkhausenstraße 16, 27568 Bremerhaven
oder
digital per E-Mail an kompetenzstelle@vz-hb.de

Die „Einrichtung einer Kompetenzstelle zur Ausweitung Härtefallfonds zur Vermeidung von Energie- und Wassersperren und zum erleichterten Zugang für Nichtleistungsbeziehende. Beratung der betroffenen Haushalte und Zahlung der Zuschüsse.“ wird gefördert von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

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Preise

Die Beratung ist kostenfrei

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: